Scheidungskosten
Rechne für mich

Nicht leicht, aber dafür einfach.

Wir verstehen, dass eine Scheidung eine emotionale und herausfordernde Zeit sein kann. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser Phase Unterstützung zu bieten, indem wir Ihnen helfen, die finanzielle Seite der Scheidung besser zu verstehen.

Unser Rechner ermöglicht es Ihnen, die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung schnell und unkompliziert zu ermitteln. Von Anwaltsgebühren über Gerichtskosten bis hin zu anderen Ausgaben – wir berücksichtigen verschiedene Faktoren, um Ihnen eine realistische Schätzung zu liefern.

Warum ist dieser Rechner sinnvoll? Wir glauben, dass Transparenz und Planung entscheidend sind, um den Scheidungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Indem Sie Ihre potenziellen Kosten im Voraus kennen, können Sie sich besser auf die finanziellen Aspekte Ihrer Scheidung vorbereiten und fundierte Entscheidungen treffen.

Wir sind hier, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen. Nutzen Sie unseren Rechner, um Klarheit über Ihre Scheidungskosten zu erhalten und einen Schritt näher zu einem neuen Kapitel in Ihrem Leben zu gehen.

Scheidungskosten­rechner

Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

Anzahl der Rentenversicherungen beider Ehegatten

Weitere Angaben

Datenschutz

Ihr Ergebnis

Gegenstandswert Ehesache ?
Gemeinsames Einkommen:
Abzug Kinder (250 € pro Kind)
wird verdreifacht
3x
Hinweis: Der gesetzliche Mindestwert für eine Scheidung beträgt:
3.000,00 €
Gegenstandswert Versorgungsausgleich * ?
je Rentenversicherung
10% vom Gegenstandswert Ehesache:
x
jedoch mindestens 1.000 €
Gegenstandswert gesamt
Anwaltskosten
Gerichtskosten **
Scheidungs­kosten ***

* Bei einer Ehe unter drei Jahren wird davon ausgegangen, dass die Ehegatten nicht die Durchführung des Versorgungsausgleichs wünschen; bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Notarvertrag wird der gesetzliche Mindestwert von 1.000 € in Ansatz gebracht; ebenso gilt dieser gesetzliche Mindestwert von 1.000 € bei einer Ehe über drei Jahren, wenn der Versorgungsausgleich durch notarielle Urkunde ausgeschlossen ist.

** Die Gerichtskosten sind von beiden Ehegatten hälftig zu tragen. Der Antragsteller muss diese Gerichtskosten zunächst verauslagen und erhält am Ende des Verfahrens die anteiligen Gerichtskosten erstattet.

*** Ausgegeben werden die Rechtsanwaltsgebühren für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Eheleute. Für den Fall, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt beauftragen, fallen die Anwaltskosten zwei Mal an. Für die Durchführung des Scheidungsverfahrens ist grundsätzlich bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten erforderlich.

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